WICHTIGE INFORMATION ZUR TV-VERSORGUNG
Wegfall Nebenkostenprivileg zum 30.06.2024 - TV-Versorgung JETZT sichern und SPAREN


Sehr geehrte Mieter,

zum 30.06.2024 entfällt das Nebenkostenprivileg aufgrund der Novellierung des Telekommunikations-gesetzes (TKG). Als Nebenkostenprivileg bezeichnet man die Umlagefähigkeit des Kabelanschlusses in der Betriebskostenabrechnung.

Was bedeutet das und was ändert sich für Sie als Mieter?
Das TV-Signal in Ihrer Wohnung wird Ihnen bisher über die Betriebskosten des Mietverhältnisses abgerechnet. Eine solche Abrechnung des TV-Signals über die Betriebskosten des Mietverhältnisses ist ab dem 01.07.2024 untersagt.

Kurz und knapp
Wenn Sie weiterhin das TV-Signal ab dem 01.07.2024 empfangen möchten, müssen Sie spätestens bis zum 30.06.2024 einen Vertrag für TV bei der Stadtwerke Niesky GmbH abschließen.
Anderenfalls wird Ihr Anschluss zum 30.06.2024 gesperrt.
Eine Freischaltung nach erfolgter Sperrung kann dann nicht mehr kostenneutral erfolgen.

Unsere Empfehlung für Sie
Melden Sie sich bereits JETZT bei der Stadtwerke Niesky GmbH und profitieren Sie sogar von dieser Umstellung. Wenn Sie bis zum 31.03.2023 einen TV- und Internetvertrag abschließen, können Sie ab dem Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsstartes bis zu 170,00 € sparen. Es entsteht keine Doppelbelastung für Sie!

Sie möchten sparen?
Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin bei der Stadtwerke Niesky GmbH telefonisch unter 03588 253229 oder per E-Mail glasfaser@stadtwerke-niesky.de.
Informationen zu den Produkten finden Sie unter www.glasfaser-niesky.de.

Mit freundlichen Grüßen Ihre

Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft mbH & Die Stadtwerke Niesky GmbH

 


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